ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WRONA IMMOBILIEN
Willkommen bei Wrona Immobilien – Ihrem zuverlässigen Partner für Immobilien in Schwelm und Umgebung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Maklertätigkeit und informieren Sie transparent über Verträge, Provisionen, Haftung und die Pflichten aller Vertragsparteien. Diese Bedingungen schaffen Klarheit für Eigentümer, Käufer, Mieter und Interessenten gleichermaßen.
Wir legen großen Wert auf Offenheit und Nachvollziehbarkeit in allen Geschäftsabläufen. Im Folgenden finden Sie die vollständigen AGB von Wrona Immobilien, die Bestandteil jedes Maklervertrags sind. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
1. Geltung
Mit der Anforderung eines Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und Wrona Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Bestandteil dieses Vertrags sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der Maklerkunde mit der Anforderung anerkennt.
2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von Wrona Immobilien übermittelten Angebote und Informationen – insbesondere Exposés und deren Inhalte – sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und kommt dadurch ein Hauptvertrag zwischen einem Dritten und dem Anbieter zustande, verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der vereinbarten Provision. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
3. Angebote
Alle Angebote von Wrona Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben zu den Objekten beruhen auf Informationen Dritter, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben zu prüfen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch Nachweis oder Vermittlung von Wrona Immobilien ein Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Dabei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Änderungen im Vertragsinhalt oder beim Vertragspartner lassen den Anspruch unberührt, sofern der wirtschaftliche Erfolg dem ursprünglich angebotenen Geschäft entspricht.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Die Provision wird mit Abschluss des Kauf-, Miet- oder Tauschvertrags fällig und ist nach Rechnungserhalt sofort zahlbar. Wrona Immobilien hat das Recht, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss ohne unsere Teilnahme, verpflichtet sich der Kunde, uns unverzüglich über die Vertragsbedingungen zu informieren.
6. Höhe der Provision
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Bei Gewerbemietobjekten beträgt die Mieterprovision 3,57 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer. Bei doppelseitiger Tätigkeit gilt der Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656a BGB.
7. Doppeltätigkeit
Wrona Immobilien ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei (Verkäufer, Vermieter oder Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. In diesem Fall verpflichten wir uns zur Unparteilichkeit.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies innerhalb von drei Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, haftet er für entstandene Aufwendungen.
9. Haftungsbegrenzung
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit von Wrona Immobilien, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern kein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden ist. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) wird nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.
10. Informationspflicht nach VSBG
Wrona Immobilien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Schwelm. Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem Impressum und im Widerrufsrecht.
